Flurkarte, Grundbuchauszug oder amtlicher Lageplan - was brauche ich?
Flurkarte, Grundbuchauszug und amtlicher Lageplan werden häufig verwechselt, beantworten aber unterschiedliche Fragen und kommen von unterschiedlichen Stellen. Ein Überblick, welches Dokument wofür gebraucht wird.
Flurkarte / Liegenschaftskarte: wo liegt das Flurstück?
Die Flurkarte (auch Liegenschaftskarte genannt) zeigt die räumliche Lage, Grenzen und Nummer eines Flurstücks im Kataster - inklusive Nachbarflurstücken und Gebäuden. Sie stammt aus den Geobasisdaten der Vermessungsverwaltung der Länder. Flurando bereitet genau diese Daten technisch als PDF oder DXF auf - als schnelle, kostengünstige Orientierung, nicht als amtlich beglaubigtes Dokument.
Grundbuchauszug: wem gehört das Grundstück, welche Lasten bestehen?
Der Grundbuchauszug beantwortet eine andere Frage: Eigentumsverhältnisse, Grundschulden, Hypotheken, Wegerechte und andere Belastungen. Er wird beim zuständigen Grundbuchamt (meist beim Amtsgericht) geführt und ist dort gegen Nachweis eines berechtigten Interesses erhältlich. Eine Flurkarte ersetzt einen Grundbuchauszug nicht und umgekehrt.
Amtlicher, bauvorlageberechtigter Lageplan: für den Bauantrag
Für einen Bauantrag verlangen Bauämter in der Regel einen amtlichen Lageplan, der von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder einer entsprechend berechtigten Vermessungsstelle erstellt und unterschrieben wird. Dieser Lageplan basiert zwar auch auf Katasterdaten, wird aber zusätzlich vor Ort vermessen, geprüft und amtlich bestätigt.
Im Vergleich
| Dokument | Beantwortet | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Flurkarte / Liegenschaftskarte | Wo liegt das Flurstück, wie verläuft die Grenze? | Vermessungsverwaltung des Landes (bei Flurando: technische Aufbereitung dieser Daten) |
| Grundbuchauszug | Wem gehört es, welche Lasten bestehen? | Grundbuchamt / Amtsgericht |
| Amtlicher Lageplan (Bauvorlage) | Ist die Bebauung amtlich bestätigt und bauantragsfähig? | Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) |
Nur die räumliche Orientierung gebraucht?
Dann reicht meist die technische Aufbereitung von Flurando als PDF oder DXF.
Flurstück kostenlos suchenHäufige Fragen
Reicht die Flurando-Karte für den Bauantrag?
Nein. Für einen Bauantrag ist in der Regel ein amtlicher, bauvorlageberechtigter Lageplan eines Oeffentlich bestellten Vermessungsingenieurs (OebVI) erforderlich. Die Flurando-Ausgabe ist eine technische Aufbereitung, kein amtlich beglaubigter Plan.
Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?
Beim zustaendigen Grundbuchamt, meist am oertlichen Amtsgericht - in der Regel gegen Nachweis eines berechtigten Interesses.
Was macht ein OebVI?
Ein Oeffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist eine hoheitlich beliehene Person, die amtliche Vermessungen durchfuehrt und bauvorlageberechtigte Lageplaene erstellen und bestaetigen darf.