DXF-Download

Liegenschaftskarte als DXF herunterladen

Flurstücksgrenzen, Nachbarflurstücke, Gebäude und Straßen als saubere DXF-Datei – nach Objektart in eigene Layer sortiert und direkt in CAD- oder GIS-Software weiterverwendbar.

Was im DXF-Export enthalten ist

Jede DXF-Datei wird im Format DXF R12 erzeugt, das von praktisch jeder CAD- und GIS-Anwendung gelesen werden kann. Die Objekte sind sauber nach Art in eigene Layer sortiert:

LayerInhalt
FLURSTUECKGrenze des gewählten Flurstücks
NACHBARFLURSTUECKEAngrenzende Flurstücksgrenzen im Ausschnitt
GEBAEUDEGebäudeumrisse im Ausschnitt
STRASSENStraßenverläufe im Ausschnitt
BESCHRIFTUNGFlurstücksbeschriftung (Flur/Flurstücksnummer)
GRENZPUNKTEEckpunkte der gewählten Flurstücksgrenze als eigene Punkt-Objekte

Wo für das jeweilige Bundesland eine Live-Anbindung an die amtliche Flurstücksgeometrie besteht, ist der Umriss die echte Flurstücksgrenze – nicht schematisch nachgezeichnet. Das wird in der Vorschau vor dem Download ausdrücklich angezeigt; ist keine Live-Geometrie verfügbar, erscheint stattdessen ein klar gekennzeichneter schematischer Umriss.

Für wen sich der DXF-Export eignet

Der DXF-Export richtet sich an alle, die mit CAD- oder GIS-Software arbeiten: Architekturbüros für den Planungsstart, Vermessungsbüros zur Übernahme in ein laufendes Projekt, Bauträger zur schnellen Grundstücksprüfung. Die Datei lässt sich direkt in AutoCAD, Civil 3D, BricsCAD oder QGIS öffnen und weiterverarbeiten – mehr dazu auf der Seite Katasterdaten für AutoCAD.

Preis

Der DXF-Ausschnitt kostet 10 € Grundgebühr plus 3 € je angefangene 1.000 m² Grundstücksfläche, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ein 850 m² großes Grundstück kostet damit 13 €, ein 2.400 m² großes Grundstück 19 €. Adresssuche, Kartenausschnitt und Preisvorschau sind kostenlos und unverbindlich – bezahlt wird erst beim tatsächlichen Download.

Hinweis: Die DXF-Datei ist eine technische Aufbereitung der offenen Geobasisdaten, kein amtlich beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Für rechtsverbindliche Zwecke bleibt das zuständige Katasteramt zuständig.

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